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Leistungen und Angebote

Wir bieten unseren Fahrschülern eine gute und solide Ausbildung in vielen verschiedenen Bereichen. Die langjährige Berufserfahrung unserer freundlichen Fahrlehrern und Schulungsleiter macht das Lernen besonders einfach und unterstützt dich auf deinem deinem Weg zum Führerschein.

Hier findest du unsere Leistungen und Angebote, die dich deinem Ziel näherbringen.

Hier findest du details über unsere Leistungen

Wir bilden in den folgenden Klassen aus:

  • Klasse C1: Kraftfahrzeug über 3,5 Tonnen – 7,5 Tonnen zGM
  • Klasse C1E: Zugfahrzeug der Klasse C1 mit einem Anhänger über 750kg (Gesamt 12 Tonnen)
  • Klasse C: Kraftfahrzeug über 7,5 Tonnen zGM
  • Klasse CE: Kraftfahrzeug der Klasse C mit Anhänger über 750kg (Gesamt 40 Tonnen)
  • Klasse B: Kraftfahrzeug bis 3500 kg zGM (Auto); ab 18 Jahre (auch Automatik-Getriebe möglich B197)
  • Klasse BF 17: begleitetes Fahren mit 17 Jahren (auch Automatik-Getriebe möglich B197)
  • Klasse BE: Kraftwagen der Klasse B mit einem Anhänger über 750kg – 3500kg zGM; bei vorhandenem Führerschein BF17 oder B
  • Klasse BA: Kraftfahrzeug  bis 3500kg zGM ausschließlich mit Automatikgetriebe
  • Klasse A (unbeschränkt): Motorradführerschein ab 24 Jahre oder mindestens 2 Jahre vorbesitz Klasse A2
  • Klasse A2 (beschränkt, 48PS): Motorradführerschein ab 18 Jahren
  • Klasse A1 (125ccm): Motorradführerschein ab 16 Jahren
  • Klasse AM (50ccm): Rollerführerschein ab 15 Jahren
  • Mofa (max. 25 Km/h)
  • Schlüsselzahl B196: Mit Klasse B Führerschein Motorräder der Klasse A1 fahren (Ohne Prüfung, Mindestalter 25 Jahre)
  • Schlüsselzahl B197: Aufhebung der Automatikbeschränkung (10,3 Fahrstunden á 45 Minuten mit Manuel-Getriebe)

Der Erste-Hilfe-Kurs findet direkt in der Fahrschule statt. Immer Samstags nach Vereinbarung und Voranmeldung.

Nächsten Termine: Samstag, 11.01.2025 um 10:00 Uhr

Welche Maßnahmen drohen Kraftfahrern, die wiederholt Punkte gesammelt haben?

Solange ein Kraftfahrer weniger als 4 Punkte hat, wird die Behörde nicht tätig. Hat ein Kraftfahrer 4 – 5 Punkte auf seinem Konto, so wird er von der Fahrerlaubnisbehörde schriftlich ermahnt und bekommt die Möglichkeit, freiwillig an einem Fahreignungsseminar teilzunehmen. Dadurch kann er 1 Punkt abbauen. Einen Punkt Abzug erhält der Kraftfahrer allerdings nur bei einem Punktestand von max. 5 Punkten.Hat ein Kraftfahrer 6 – 7 Punkte, so wird er von der Fahrerlaubnisbehörde schriftlich verwarnt und bekommt die Möglichkeit, freiwillig an einem Fahreignungsseminar teilzunehmen. Durch den freiwilligen Besuch eines Fahreignungsseminars kann er allerdings bei diesem Punktestand keinen Punkt mehr abbauen.Hat ein Kraftfahrer 8 Punkte, so gilt er als ungeeignet zum Führen von Kraftfahrzeugen. Die Fahrerlaubnis wird dann entzogen.

Aus welchen Teilen besteht ein Fahreignungsseminar?

Ein Fahreignungsseminar besteht aus einem verkehrspädagogischen Teil und einem verkehrspsychologischen Teil.

Der verkehrspädagogische Teil setzt sich aus zwei Modulen von jeweils 90 Minuten Dauer zusammen und wird von speziell geschulten Fahrlehrern durchgeführt.

Der verkehrspsychologische Teil setzt sich aus zwei Sitzungen von jeweils 75 Minuten Dauer zusammen und wird von Verkehrspsychologen geleitet.

Wie lange dauert ein Fahreignungsseminar?

Zwischen den beiden Modulen des verkehrspädagogischen Teils muss eine Woche liegen. Zwischen den beiden Sitzungen des verkehrspsychologischen Teils müssen mindestens drei Wochen liegen.

Der Gesetzgeber hat die Gesamtdauer des Fahreignugsseminars nicht bestimmt. Ebenso unbestimmt ließ er die Reihenfolge der beiden Teilmaßnahmen. Insoweit dürfte in der Praxis von der Dauer eines Fahreignugsseminars (mit beiden Teilmaßnahmen) zwischen vier und sechs Wochen auszugehen sein.

Welche Maßnahmen drohen Kraftfahrern, die innerhalb der Probezeit auffällig geworden sind?

Wenn ein Kraftfahrer innerhalb der Probezeit auffällig geworden ist und Punkte bekommen hat, ordnet die Fahrerlaubnisbehörde die Teilnahme an einem Aufbauseminar für Fahranfänger an.

Was geschieht wenn man an dem Seminar nicht teilnimmt ?

Die Fahrerlaubnisbehörde setzt eine Frist von ca. 2 Monaten bis zur Vorlage einer Teilnahmebescheinigung. Liegt die Teilnahmebescheinigung innerhalb dieser Frist der Behörde nicht vor, wird die Fahrerlaubnis entzogen.

Aus welchen Teilen besteht ein Aufbauseminar?

Ein Aufbauseminar besteht aus:

  • 4 Sitzungen à 135 Minuten
  • einer Beobachtungsfahrt zwischen der 1. Sitzung und der 2. Sitzung

Die Beobachtungsfahrt wird in Gruppen durchgeführt und dauert je Teilnehmer ca. 30 Minuten zuzüglich 15 Minuten Besprechung. Die Beobachtungsfahrt wird in 3er – Gruppen durchgeführt, somit beträgt die Gesamtzeit 135 Minuten.

Wie lange dauert ein Aufbauseminar?

Das Aufbauseminar dauert von der ersten bis zur letzten Sitzung:

  • mindestens 14 Tage
  • höchstens 4 Wochen

An einem Tag darf immer nur eine Sitzung stattfinden.

Wieviele Teilnehmer dürfen an einem Aufbauseminar teilnehmen?

Die Teilnehmerzahl beträgt:

  • mindestens 6 Teilnehmer, damit ein Erfahrungsaustausch zwischen den Teilnehmern stattfinden kann
  • höchstens 12 Teilnehmer, damit eine erfolgreiche Arbeit möglich ist